Exekution
- was ist das eigentlich ??
Die Exekution (auch
Zwangsvollstreckung) ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur
Durchsetzung von vollstreckbaren Ansprüchen. Privatrechtliche
Ansprüche können nur von den Gerichten vollstreckt werden. Für
Ansprüche öffentlich-rechtlicher Natur erfolgt die Exekution u. U.
auch durch die Verwaltungsbehörden (Finanzamt, Gemeinde) selbst.
Der Großteil der gerichtlichen Exekutionen erfolgt durch die Pfändung
und Versteigerung von Fahrnissen (beweglichen Sachen) bzw. die
zwangsweise Räumung von Liegenschaften und Wohnungen durch den
Gerichtsvollzieher.
Daneben gibt es aber noch
viele andere Exekutionsmittel, wie z. B. die Pfändung von Lohn-
und Arbeitseinkommen oder Forderungen, die Zwangsverwaltung,
-verpachtung oder -versteigerung von Liegenschaften, u.s.w.
Wir wollen uns auf dieser
Seite aber darauf beschränken, Sie ausführlich über jene
Exekutionsarten zu informieren, die durch die Gerichtsvollzieher
vollstreckt werden. Wir hoffen auch, Ihnen damit ein wenig Verständnis
für unseren Beruf vermitteln zu können.
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