Exekution - was ist das eigentlich ??

Die Exekution (auch Zwangsvollstreckung) ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von vollstreckbaren Ansprüchen. Privatrechtliche Ansprüche können nur von den Gerichten vollstreckt werden. Für Ansprüche öffentlich-rechtlicher Natur erfolgt die Exekution u. U. auch durch die Verwaltungsbehörden (Finanzamt, Gemeinde) selbst.
Der Großteil der gerichtlichen Exekutionen erfolgt durch die Pfändung und Versteigerung von Fahrnissen (beweglichen Sachen) bzw. die zwangsweise Räumung von Liegenschaften und Wohnungen durch den Gerichtsvollzieher.
Daneben gibt es aber noch viele andere Exekutionsmittel, wie z. B. die Pfändung von Lohn- und  Arbeitseinkommen oder Forderungen, die Zwangsverwaltung, -verpachtung oder -versteigerung von Liegenschaften, u.s.w.
Wir wollen uns auf dieser Seite aber darauf beschränken, Sie ausführlich über jene Exekutionsarten zu informieren, die durch die Gerichtsvollzieher vollstreckt werden. Wir hoffen auch, Ihnen damit ein wenig Verständnis für unseren Beruf vermitteln zu können.

Folgen Sie bitte den seitlich stehenden Links  für weitere Informationen; sollten offene Fragen auftauchen, die hier nicht behandelt sind, schicken Sie uns bitte einfach eine Mail.