GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DES GERICHTSVOLLZIEHERWESENS IN ÖSTERREICH

12. Jhdt. Einteilung in Gerichtssprengel
1237 Landtaiding (Entscheidung durch den Landadel)
14. Jhdt. Hubmeister als Steuereinnehmer
15. Jhdt. Hoftaiding - landmarschalliges Gericht
II. Abspaltung  -          
Kammergericht
Sondergericht
Grundherrliches
patriminalisches Gericht
erbliches Gericht
Seit der Renaissance -   
Gerichtsdiener
Gerichtsbote
Büttel
Häscher
Scharfrichter
                      Unter Maximilian I. - Beginn der Behördenzentralisierung
1526 Hofrat als oberste Gerichtsbehörde und Verwaltungsinstanz
1559 Reichshofrat - Hofkanzlei
1742 Juridien unter Maria Theresia
1748/49 Österreichisch-böhmische Hofkanzlei als oberste Justizstelle
1750 In den Gesetzbüchern Maria Theresias scheint die Bezeichnung "Exekutor" erstmalig auf
1753 Kammerdirektorien
1759 Reichsgerichtshof
1761 Hofkammergericht
1782/1802 Vereinigte Hofstelle, Hofkanzlei - Justizstelle (Franz II.)
1848/1866 Seitens der Österreichischen Justizverwaltung bestehen Überlegungen, das deutsche Gerichtsvollziehersystem einzuführen
1851 Westgalizische Zivilprozessordnung - die Bezeichnung "Gerichtsvollzieher" scheint erstmals auf
(Gleichstellung mit dem Geschäftsstellenleiter der Gerichtshöfe I. Instanz)
1858 Schaffung von monokratischen Ministerien
1867 Teilung in Verwaltung und Justiz
Schaffung von Bezirksgerichten und Bezirkshauptmannschaften
1876 Zur Ausübung des Berufes eines Gerichtsvollziehers werden vom Dienstgeber der Erlag einer Kaution in der Höhe eines Jahresgehalts sowie der Nachweis der abgeschlossenen Mittelschulstudien vorgeschrieben
1886 Die Exekutionsordnung tritt am 27. 5. in Kraft
1918 Die Gerichtsvollzieher werden abgeschafft und "Vollstrecker" in der Verwendungsgruppe E eingeführt.
1922 Die Dienstvorschrift für Vollstrecker wird erlassen - Das Prüfungszeugnis lautet jedoch (bis 1938) auf die Bezeichnung "Gerichtsvollzieher"
1938 Nach dem Anschluss an das Deutsche Reich wird die Berufsbezeichnung in "Justizvollstreckungsassistent" geändert. Es erfolgte damit einhergehend eine Abwertung in besoldungsrechtlicher Hinsicht.
Die Justizvollstreckungsassistenten  müssen bei Ausübung der Gerichtsvollziehertätigkeit den Zusatz "als Gerichtsvollzieher" führen
Dies ergab sich aus der Tatsache, dass im "Altreich" die Gerichtsvollzieher anders bewertet waren und die Justizvollstreckungsassistenten nur zur Einbringung von Gerichtsgebühren der Einbringungsstellen herangezogen wurden.
1939 Mit Beginn des 2. Weltkrieges wurden Vollstreckungsbeamte zur Wehrmacht eingezogen und fallweise zur Häftlingsüberwachung politischer Gefangener, in einigen Fällen als Scharfrichter in Hinrichtungsstätten des III. Reiches herangezogen
1945 Die Gesetze von 1938 erlangen wieder Rechtskraft - auch für Exekutionen
1952 Schaffung des Rechtspflegergesetzes und damit einhergehend wieder eine Abwertung des Standes der Gerichtsvollzieher
1955 Aufgrund eines neuen Gesetzes werden bei Zuteilung zu einem anderen Gericht die Zuteilgebühren von "Zehr- und Ganggeld" abgezogen
1956 Die Vollstrecker werden in die Verwendungsgruppe D überstellt
1956 Einführung des "Sperrschillings" - Die Gebühr für einen Nichtvollzug wegen versperrtem Vollzugsort beträgt lediglich ATS 1,--
1967 Gründung des Österreichischen Gerichtsvollzieherbundes.
Zum Präsidenten wird der Gründer Friedrich Spiegelgraber vom Exekutionsgericht Wien gewählt
1974 Erster Fachgerichtsvollzieherkurs in der Justizschule Schwechat
1979 Öffnung der Verwendungsgruppe C für die Gerichtsvollzieher
1984 Neue Dienstabzeichen und Dienstausweise mit der Berufsbezeichnung "GERICHTSVOLLZIEHER" werden eingeführt.
Die alten Drucksorten mit der Bezeichnung "gerichtlicher Vollstrecker" werden eingezogen
2004 Große Reform des Exekutionswesens in Österreich, basierend auf einer Studie der ROI-Seidel Management Consulting AG. Sämtliche GerichtsvollzieherInnen, die bisher den jeweiligen Bezirksgerichten zugehörig waren, werden zu den Oberlandesgerichten versetzt. Bei den Oberlandesgerichten werden die "FEX-Planungs- und Leitungseinheiten" eingerichtet, denen fortan die GerichtsvollzieherInnen unterstellt sind. Das gesamte Bundesgebiet wird in "Vollzugsgebiete" aufgeteilt. Jede(r) Gerichtsvollzieher(in) erhält ein solches zugewiesen.
Ein Vollzugsgebührengesetz wird neu geschaffen, das den GerichtsvollzieherInnen in der Anfangsphase starke Einkommensverluste beschert.
2005 Das Projekt "mobile Gerichtsvollzieher" führt zu revolutionären Änderungen auf dem Gebiet der EDV. Bundesweit werden die GerichtsvollzieherInnen mit Notebooks ausgestattet. Über HSDPA Datenkarten ist eine Zugriff auf das Netzwerk-Justiz ebenso wie auf alle Abfragemöglichkeiten (ZMR, Grund- und Firmenbuch, ...) von nahezu überall möglich.
Der Grundgedanke des Projektes (die Vor-Ort-Verwendung des Notebooks unter Verwendung der Datenkarten) muss aber als gescheitert angesehen werden; dennoch sind die Notebooks, die den GerichtsvollzieherInnen gute Dienste leisten, aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
2006

Eine EO-Novelle bringt ein geringfügige Erhöhung der Vergütungen; in den Bemerkungen zur Novelle bekennt das BMJ, dass die Studie der ROI offenbar von falschen Zahlen ausgegangen ist.

2007 Der "Österreichische Gerichtsvollzieherbund" wird aufgelöst.
Die Neugründung erfolgt unter dem Namen "VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER GERICHTSVOLLZIEHER"
2008 Mit 1. 3. 2008 tritt die EO-Novelle 2008 in Kraft. Die darin vorgegebenen Innovationen und Neuerungen, wie die Versteigerung von Pfandgegenständen im Internet und die Zugriffsmöglichkeit auf die Kfz-Zulassungsdatenbank, scheitern aber wegen mangelnder technischer Umsetzung durch das BMJ.