Justiz - was ist das eigentlich ??

 


Der Begriff Justiz entstammt dem lateinischen Wort "iustitia" (Gerechtigkeit). Aus gutem Grund wird Justitia, die römische Göttin der Gerechtigkeit, meist mit verbundenen Augen dargestellt. Sie soll blind, ohne Ansehen der Person richten. Unbeeinflusst von der äußeren Erscheinung, der Hautfarbe oder dem gesellschaftlichen Rang.
Mit der Waage in der einen und dem Schwert in der anderen Hand gilt sie seit Jahrhunderten vielen Völkern als Symbol der Gerechtigkeit.
Die Waage steht für das richtige Abwägen der Standpunkte und die gerechte Bemessung der Strafe, das Schwert symbolisiert die Gewalt, die für den Vollzug des gefundenen Urteils unverzichtbar ist. Waage und Schwert finden sich auch in den Wappen der Gerichtsvollzieher wieder.


Die Justiz
ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Gemäß den Bestimmungen des Bundesverfassungsgesetzes ist die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt. Von der österreichischen Justiz werden die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten und die Bewährungshilfe umfasst.

Gerichte
sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen, die durch unabhängige, unabsetzbare, unparteiliche Richter, die nur an die Rechtsordnung gebundenen sind,  über Ansprüche und Verpflichtungen zivilrechtlicher Natur sowie über strafrechtliche Anklagen nach einem förmlichen Verfahren entscheiden.

Staatsanwaltschaften sind besondere Behörden, die von Gerichten getrennt sind. Sie haben vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrzunehmen. Das umfasst in erster Linie die  Anklageerhebung und Anklagevertretung im Strafprozess.

Justizanstalten dienen dem Vollzug von Freiheitsstrafen. Derzeit gibt es in Österreich 29 solche Anstalten. Die Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener obliegt den, ebenfalls zur Justiz zählenden, Bewährungshilfeeinrichtungen. Wenn deren Aufgaben auch weitgehend an eine private Vereinigung übertragen sind, so führt die Aufsicht dennoch das Justizministerium.

An der Spitze der Justizverwaltung steht die Bundesministerin für Justiz.

 

Die Internetplattform des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hier: